

Jan Kuhnert
Nur für HaufeBC- Mitglieder
Mathias Wieland
Nur für HaufeBC- Mitglieder
Hans Bayartz
Nur für HaufeBC- Mitglieder
Ein Betriebsübernehmer haftet nach § 75 AO, wenn er ein lebensfähiges Unternehmen übernimmt, auch wenn dieses finanzielle Probleme hat. (21.08.2008 | Steuern & Finanzen)
Von wem ist dieses Zitat?
"Das Geheimnis des Erfolges ist, den Standpunkt des Anderen zu verstehen."
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Zur Lösung |
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Amtsniederlegung des Geschäftsführers: Ist dies ohne wichtigen Grund möglich? |
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Dienstleister: Kann man ihnen die Tätigkeit beim Konkurrenz-unternehmen verbieten? |
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Direktversicherung: Kann trotz Ausscheidung aus der Firma in diese weiter eingezahlt werden? |
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Gehaltserhöhung des Geschäftsführers: Bin ich bei meiner eigenen Gehaltserhöhung stimmberechtigt? |
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Gründung einer GmbH: Was muss ich bedenken? |
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Insolvenz der GmbH: Wie hafte ich als Geschäftsführer? |
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Limited: Wo muss sie ihren Sitz haben? |
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Personalkosten: Was tun, um sie zu kontrollieren und zum minimieren? |
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Scheinselbständigkeit: Gibt es Tricks zu ihrer Verschleierung? |
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Sozialversicherungsfreiheit: Wie muss der Geschäftsführer- Vertrag ausgestaltet sein? |
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Verträge mit Dienstleistern: Welche Kündigungsfristen sind zu beachten? |
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Insolvenz: Geschäftsführer-Haftung bei Insolvenz und Krise der GmbH |
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D & O - Versicherung statt leere Kassen! |
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Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers |
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Anstellungsvertrag: Abschluss und Form |
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Auskunfts- und Einsichtrecht der Gesellschafter |
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Gehalt: Ererhöhung und Anpassung |
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Dienstwagen: Vertragswidrige private Nutzung |
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Haftung: Geschäftsführer-Haftung für die Lohnsteuer |
Sommerzeit ist Urlaubs- und Reisezeit. Obwohl man sich in den schönsten Wochen des Jahres gern von allen Verpflichtungen frei machen möchte, gibt es viele Gründe, auch auf Reisen für Kollegen oder Geschäftspartner erreichbar zu sein. Für die meisten Reisenden gehört daher ein Notebook oder Smartphone zum Standardgepäck. Schließlich möchte man auf die gewohnten Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten des Internet nicht verzichten. Dank WLAN-Hotspots ist der Anschluss kein Problem, aber meist mangelt es an der Sicherheit: Betrüger haben bei öffentlichen Zugängen ein leichtes Spiel. Schützen Sie sich mit den richtigen Maßnahmen.
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Vorstellungskosten: Die Spesen muss ich immer erstatten! |
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Bewerbungsgespräch: Sind Sie krank? |
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Bewerbungsgespräch: Sind Sie schwanger? |
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Zeugnis: Die Wahrheit hat Vorrang |
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Vertragsfreiheit: Was im Vertrag steht, ist Verhandlungssache |
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Überstunden: Die muss ich immer bezahlen |
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Befristung: Die Dauer kann ich frei bestimmen |
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Schriftform: Nur schriftliche Arbeitsverträge sind wirksam |